Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Die Wichtigsten für unsere Mandanten haben wir hier, mit erklärenden Links, zusammengestellt.
Regelungen bei Verdienstausfall
Die §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes enthalten Regelungen zur Entschädigung bei Verdienstausfällen infolge von Maßnahmen bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Hierunter können auch Verdienstausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus fallen. In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände die für entsprechende Anfragen bzw. die Bearbeitung solcher Entschädigungsanträge zuständigen Behörden. Für Düsseldorf ist dies der Landschaftsverband Rheinland.
Link zur Homepage des LVR mit weiteren Informationen und Kontaktdaten zu dieser Thematik: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp
Kurzarbeitergeld
Aufgrund des Beschlusses ,,zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" erreichen uns vermehrt Nachfragen.
Auf der Seite der Arbeitsagentur finden Sie die wichtigsten Informationen dazu: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld .
Sollten die Vorraussetzungen auf Sie zutreffen, füllen Sie bitte den auf der Website verlinkten Vordruck zur Beantragung aus ( https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf ). Hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Setzen Sie sich dabei bitte mit Ihrer Sachbearbeiterin in unserem Hause in Verbindung.
KfW-Hilfe
Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an Ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Allgemeine arbeitsrechtliche Auswirkungen
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Steuerliche Maßnahmen
Die Finanzverwaltung hat als weitere Maßnahme bekannt gegeben, dass von der Krise betroffene Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen gekommen wird und die Finanzverwaltung ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weit ausnutzt.
Sollten Sie diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Sachbearbeiterin in unserem Haus.