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Tel.: 02066 / 46 890-0 E-Mail: kanzlei@fendel-consult.de

Verlängerung der Frist zur Schlussabrechnung

Verlängerung der Frist bis zum 31.08.2023

Die Frist zur Schlussabrechnung sämtlicher Coronahilfen wurde vom 30.06.2023 auf den 31.08.2023 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Home/home.html 

Über uns

Wir steuern Ihren Erfolg! Die Fendel Consult GmbH Steuerberatungsgesellschaft bietet neben den klassischen Betätigungsfeldern der Steuerberatung wie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung auch betriebswirtschaftliche Beratung insbesondere Existenzgründungsberatung.
Zum Leistungsspektrum gehören zudem Nach­lass­planung, Testamentsvollstreckungen und Par­tikulierbetreuung.

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