Durch die Grundsteuerreform ist jede*r Eigentümer*in von Grundbesitz dazu verpflichtet, eine Erklärung mit Angaben zum Grundbesitz bis zum 31.01.2023 abzugeben.
Mandanten, welche dabei Hilfe brauchen, können sich bis zum 30.11.2022 bei uns melden. Nach dem 30.11. nehmen wir keine Aufträge mehr dazu an.
Erreichen können Sie uns über die bekannten Kanäle (Telefon und E-Mail).