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Tel.: 02066 / 46 890-0 E-Mail: kanzlei@fendel-consult.de

Grundsteuerreform Erklärung

Durch die Grundsteuerreform ist jede*r Eigentümer*in von Grundbesitz dazu verpflichtet, eine Erklärung mit Angaben zum Grundbesitz bis zum 31.01.2023 abzugeben.

Mandanten, welche dabei Hilfe brauchen, können sich bis zum 30.11.2022 bei uns melden. Nach dem 30.11. nehmen wir keine Aufträge mehr dazu an.

Erreichen können Sie uns über die bekannten Kanäle (Telefon und E-Mail).

Über uns

Wir steuern Ihren Erfolg! Die Fendel Consult GmbH Steuerberatungsgesellschaft bietet neben den klassischen Betätigungsfeldern der Steuerberatung wie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung auch betriebswirtschaftliche Beratung insbesondere Existenzgründungsberatung.
Zum Leistungsspektrum gehören zudem Nach­lass­planung, Testamentsvollstreckungen und Par­tikulierbetreuung.

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Sprechen Sie uns an – telefonisch oder per E-Mail.

Fendel Consult GmbH
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