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Eintragungspflicht ins Transparenzregister

Eintragungspflicht für Unternehmen ins Transparenzregister

Seit dem 01.08.2021 sind die meisten Unternehmen verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen. 

Die Eintragungen können Sie selbst online vornehmen unter www.transparenzregister.de. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne an uns wenden.

Bei Nichteintragung drohen Bußgelder.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/service-beratung/recht/aktuelles/einfuehrung-des-transparenzregisters-5198456.

 

Über uns

Wir steuern Ihren Erfolg! Die Fendel Consult GmbH Steuerberatungsgesellschaft bietet neben den klassischen Betätigungsfeldern der Steuerberatung wie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung auch betriebswirtschaftliche Beratung insbesondere Existenzgründungsberatung.
Zum Leistungsspektrum gehören zudem Nach­lass­planung, Testamentsvollstreckungen und Par­tikulierbetreuung.

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