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Tel.: 02066 / 46 890-0 E-Mail: kanzlei@fendel-consult.de

Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Element der Nachlassregelung.

Wer sollte über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nachdenken?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
  • Versorger von Behinderten
  • Unternehmer im Rahmen der Nachfolgeplanung
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte

Worin bestehen die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Ausführen der letztwilligen Verfügung
  • Regulieren der Nachlassverbindlichkeiten
  • Einreichen der Erbschaftsteuererklärung
  • Abführen der Erbschaftsteuer
  • Bei Dauertestamentsvollstreckung: langfristiges Verwalten des Vermögens des Nachlasses

Lassen Sie sich beraten!

Lassen Sie sich von uns beraten: Wir stellen zunächst Ihre Gegebenheiten und Wünsche fest und entwickeln dann mit Ihnen Ideen zur Nachlassplanung. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und/oder einem Notar kann dann gegebenenfalls der letzte Wille rechtssicher formuliert werden.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Der Geschäftsführer, Dipl.-Betriebsw. Friedhelm Fendel, Steuerberater, ist „zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ und steht unseren Mandanten speziell in diesem Betätigungsfeld beratend zur Seite.

Über uns

Wir steuern Ihren Erfolg! Die Fendel Consult GmbH Steuerberatungsgesellschaft bietet neben den klassischen Betätigungsfeldern der Steuerberatung wie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung auch betriebswirtschaftliche Beratung insbesondere Existenzgründungsberatung.
Zum Leistungsspektrum gehören zudem Nach­lass­planung, Testamentsvollstreckungen und Par­tikulierbetreuung.

Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Sprechen Sie uns an – telefonisch oder per E-Mail.

Fendel Consult GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
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